Der räumliche Geltungsbereich der Hausordnung umfasst die Schulgebäude und den gesamten Bereich der Schulgelände.

Allgemeine Verhaltensregeln:

Das gute Zusammenleben von Schülern und Lehrern an unserer Schule erfordert gegenseitige Achtung, Rücksichtnahme und Gemeinschaftssinn. Eine solche Zusammenarbeit kann nur gelingen, wenn die Einhaltung von bestimmten Regeln und Umgangsformen gesichert ist.

Unsere Grundsätze lauten:
Wir unterlassen alles, was uns und unserer Schule schadet und den Unterricht stört. Wir tun alles, um unsere Schule sauber zu halten und durch pfleglichen Umgang Haus und Inventar nicht zu beschädigen. Wir pflegen einen freundlichen Umgangston, zu dem auch das Grüßen gehört.
Wir vermeiden jede Form von Gewalt.

Verhalten im Schulhaus und im Schulgelände

  1. Die Schüler haben alles zu unterlassen, was Ordnung und Sicherheit im Schulgebäude und Schulgrundstück stört. Das Ankleben, Tragen oder anderweitig Darstellen von menschenverachtenden, völkerverhetzenden oder rassistischen Symbolen, Texten, Abzeichen o.ä. ist verboten. Das Mitbringen von Waffen jeder Art ist untersagt. Alle entsprechenden Verstöße werden angezeigt.
  2. Rauchen ist im Schulgebäude und im gesamten Bereich des Schulgrundstücks verboten. Zuwiderhandlungen können mit Ordnungsmaßnahmen geahndet werden.            
  3. Alkoholkonsum ist verboten. Besitz und Konsum illegaler Drogen führen zur Anzeige bei der Polizei und Information der Personensorgeberechtigten und Ausbildungsbetriebe.
  4. Weder Schule noch Schulträger haften für abhanden gekommene Gegenstände oder Geldbeträge. Das Mitbringen größerer Mengen von Geld ist zu vermeiden, auf Geldbörsen ist besonders zu achten.
  5. Fundsachen sind im Sekretariat abzugeben.
  6. Auf dem Schulgelände und im Schulgebäude gelten die allgemeinen Unfallverhütungsvorschriften. Beim Verlassen des Schulgeländes in Pausen oder Freistunden erlischt der Versicherungsschutz. Unfälle im Schulbereich und auf dem Schulweg sind dem Sekretariat zu melden.
  7. Einrichtungsgegenstände sind sorgsam zu behandeln. Eigenmächtiges Hantieren an Maschinen, Geräten und sonstiger Technik ist untersagt. Für schuldhaft oder grob fahrlässig verursachte Schäden haftet der volljährige Schüler bzw. ansonsten dessen Eltern. Schüler und Auszubildende haben die sanitären Einrichtungen sauber zu halten.
  8. Im Schulgelände können Schüler ihre Kraftfahrzeuge im Bereich des gekennzeichneten Parkplatzes abstellen. Die Parkordnung ist zu beachten.
  9. Um den Ansprüchen einer umweltbewussten Schule gerecht zu werden, achten wir auf sparsamsten Umgang mit Wasser, Strom und Heizung sowie auf eine konsequente Mülltrennung.

Verhalten im Unterricht

  1. Pünktliches Erscheinen der Schüler ist für einen planmäßigen Verlauf des Unterrichts erforderlich. Deshalb begeben sich alle mit dem Vorklingeln in ihren Unterrichtsraum. Der Klassensprecher oder sein Vertreter verständigen das Sekretariat, wenn 10 min nach Unterrichtsbeginn noch kein Lehrer anwesend ist.
  2. Alles, was den Unterricht stören könnte, ist zu unterlassen. Das bedeutet: Mitgebrachte Handys und Musikabspielgeräte sind während des Unterrichts abzuschalten und in die Taschen zu legen. Essen ist nicht gestattet. Das Lesen von Zeitungen und Zeitschriften hat zu unterbleiben.
  3. In jeder Klasse sind im wöchentlichen Wechsel zwei Schüler als Ordnungsdienst für Ordnung und Sauberkeit verantwortlich. Dazu gehören das gründliche Reinigen der Tafel nach jeder Unterrichtseinheit und das Hochstellen aller Stühle, das ordentliche Auskehren, das Löschen des Lichtes und das Schließen der Fenster nach der letzten Unterrichtseinheit des Tages in diesem Raum

Martin
Schulleiterin